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Geltungsbereich

Allen Verträgen zwischen Kunden und MOKKA Catering liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald ein Auftrag vorliegt und dieser von uns, schriftlich oder auch mündlich, bestätigt bzw. angenommen wurde.

Angebote und Preise

Alle auf unseren Internetseiten und in Druckerzeugnissen genannten Preise sind Abholpreise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder ausgewiesen. Bei Bestellung mit einem Wert über 1000 € erbitten wir eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswerts bei Erteilung des Auftrages.

Erfolgt die Lieferung durch uns, so wird die reine Speisenanlieferung innerhalb Mönchengladbachs mit 18 € berechnet. Anlieferungen außerhalb Mönchengladbachs, sowie die Anlieferung von Equipment werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Lieferung

Vereinbarte Liefertermine werden bei allen erforderlichen Vorkehrungen möglichst eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrsbeeinträchtigungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Im Fall von Verzögerungen aus vorgenannten Gründen verschieben sich zugesagte Termine um die Dauer der Behinderung. Gleiches gilt, wenn sich der Auftragsumfang auf Veranlassung des Kunden gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändert oder erweitert.

Leihwaren/Porzellan/Zubehör/Partybedarf

Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Platten und Warmhaltegeräten. Diese werden nach Vereinbarung von MOKKA catering abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen.

Leihwaren, Geschirr, Gläser etc. sind bei Buffets bis zu einer Größenordnung von 20 Personen entweder gespült, sauber und sortiert zurückzugeben, oder bei Vereinbarung einer Reinigungsgebühr zumindest grob vorgereinigt (Ohne Essens- und Getränkereste) zurückzugeben.

Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozeß ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet. Ausgenommen sind vorherige Absprachen oder der Fall, dass das MOKKA catering vor Ort den Service ausrichtet.

Ersatzansprüche

Für den Fall eines Rücktritts bei der Bestellung durch den Besteller, kann das MOKKA catering Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und angefallenen Vorbereitungen verlangen.

Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitigen Verwendungen pauschalisiert.

Die Höhe des Ersatzanspruches bemißt sich wie folgt:

* Rücktritt zugegangen bis 30 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 5%
* Rücktritt zugegangen bis 14 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 10%
* Rücktritt zugegangen bis 7 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 15%
* Rücktritt zugegangen bis 1 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 80%
* Rücktritt am Tag des vereinbarten Liefertermin: 100% jeweils

des Menue /Buffetpreises pro Person und des durchschnittlichen Getränkeverzehrs oder des vereinbarten Mindestumsatzes.

Gewährleistung

Sämtliche Waren werden von uns frisch zubereitet und umgehend zur Auslieferung gebracht. Wir haften nicht für Schäden nach Ablieferung beim Kunden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen. Der Kunde verpflichtet sich gelieferte Ware bei Empfang zu prüfen. Haftung für uns besteht nur im Rahmen nachgewiesener Mängel an der zurückgegebenen Ware vorbehaltlich der Ersatzlieferung oder Gutschrift. Reklamationen sind uns ausschließlich binnen 24 Stunden nach Auslieferung mitzuteilen. Unser Betrieb arbeitet nach den HACCP-Hygienerichtlinien.

Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung, als Gerichtsstand gilt Mönchengladbach (auch bei Vollkaufleuten) als vereinbart. Mit Auftragserteilung gelten die vorstehenden AGB als anerkannt.

Salvatorische Klausel:

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.