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Geltungsbereich
Allen Verträgen zwischen Kunden und MOKKA Catering liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald ein Auftrag vorliegt und dieser von uns, schriftlich oder auch mündlich, bestätigt bzw. angenommen wurde.
Angebote und Preise
Alle auf unseren Internetseiten und in
Druckerzeugnissen genannten Preise sind Abholpreise netto zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer oder ausgewiesen. Bei Bestellung mit einem
Wert über 1000 € erbitten wir eine Anzahlung in Höhe von 30% des
Auftragswerts bei Erteilung des Auftrages.
Erfolgt die Lieferung durch uns, so wird die reine Speisenanlieferung
innerhalb Mönchengladbachs mit 18 € berechnet. Anlieferungen außerhalb
Mönchengladbachs, sowie die Anlieferung von Equipment werden je nach
Aufwand in Rechnung gestellt.
Lieferung
Vereinbarte Liefertermine werden bei allen erforderlichen Vorkehrungen möglichst eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrsbeeinträchtigungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Im Fall von Verzögerungen aus vorgenannten Gründen verschieben sich zugesagte Termine um die Dauer der Behinderung. Gleiches gilt, wenn sich der Auftragsumfang auf Veranlassung des Kunden gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändert oder erweitert.
Leihwaren/Porzellan/Zubehör/Partybedarf
Die Lieferung von
Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Platten und
Warmhaltegeräten. Diese werden nach Vereinbarung von MOKKA catering
abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur
Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil
der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir
uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für
verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen.
Leihwaren, Geschirr, Gläser etc. sind bei Buffets bis zu einer
Größenordnung von 20 Personen entweder gespült, sauber und sortiert
zurückzugeben, oder bei Vereinbarung einer Reinigungsgebühr zumindest
grob vorgereinigt (Ohne Essens- und Getränkereste) zurückzugeben.
Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für
unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte
Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozeß
ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet.
Ausgenommen sind vorherige Absprachen oder der Fall, dass das MOKKA
catering vor Ort den Service ausrichtet.
Ersatzansprüche
Für den Fall eines Rücktritts bei der
Bestellung durch den Besteller, kann das MOKKA catering Ersatz für die
entstandenen Aufwendungen und angefallenen Vorbereitungen verlangen.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und möglicher anderweitigen Verwendungen pauschalisiert.
Die Höhe des Ersatzanspruches bemißt sich wie folgt:
* Rücktritt zugegangen bis 30 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 5%
* Rücktritt zugegangen bis 14 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 10%
* Rücktritt zugegangen bis 7 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 15%
* Rücktritt zugegangen bis 1 Tage vor vereinbartem Liefertermin: 80%
* Rücktritt am Tag des vereinbarten Liefertermin: 100% jeweils
des Menue /Buffetpreises pro Person und des durchschnittlichen Getränkeverzehrs oder des vereinbarten Mindestumsatzes.
Gewährleistung
Sämtliche Waren werden von uns frisch zubereitet und umgehend zur Auslieferung gebracht. Wir haften nicht für Schäden nach Ablieferung beim Kunden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen. Der Kunde verpflichtet sich gelieferte Ware bei Empfang zu prüfen. Haftung für uns besteht nur im Rahmen nachgewiesener Mängel an der zurückgegebenen Ware vorbehaltlich der Ersatzlieferung oder Gutschrift. Reklamationen sind uns ausschließlich binnen 24 Stunden nach Auslieferung mitzuteilen. Unser Betrieb arbeitet nach den HACCP-Hygienerichtlinien.
Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung, als Gerichtsstand gilt Mönchengladbach (auch bei Vollkaufleuten) als vereinbart. Mit Auftragserteilung gelten die vorstehenden AGB als anerkannt.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.